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RSS-Feed / RSS-Dienst
Alle wichtigen Meldungen auf www.ostfriesische-nachrichten.de können Sie sich auch bequem auf Ihren Computer schicken lassen. Dazu setzen wir einen so genannten RSS-Dienst ein.
RSS steht für "Really Simple Syndication", was auf deutsch in etwa "wirklich einfache Verbreitung" bedeutet. Immer mehr Programme bieten die Funktion, einen RSS-Feed zu lesen. Die am weitesten verbreiteten Browser "Firefox" und "Internet Explorer" können in ihren neuesten Varianten ebenso als "Reader" gebraucht werden wir das Mail-Programm "Thunderbird". Es gibt auch RSS-Reader, die man sich nur für diesen Zweck kostenlos aus dem Internet herunterladen kann. Eine Übersicht über die Programme finden Sie hier. So abonnieren Sie den RSS-Dienst der ON Nutzen Sie als Browser Firefox in der Version 2 oder höher oder den Internet Explorer 7, dann klicken Sie einfach auf das orangefarbene RSS-Symbol an der rechten Seite der Adressleiste und der RSS-Feed kann als "dynamisches Lesezeichen" hinzugefügt werden. Wenn Sie einen anderen Reader benutzen, können Sie sich auf der Herstellerseite darüber informieren, wie Sie einen RSS-Feed abonnieren. Nutzungsbedingungen Die Ostfriesische Nachrichten GmbH behält sich vor, das Recht zur Verbreitung ihrer Inhalte zu jeder Zeit ohne Angabe von Gründen zu entziehen. Das Angebot der Nutzung der RSS-Dienste ist vornehmlich an Privatpersonen und nicht-kommerzielle Einrichtungen gerichtet. Diese dürfen die RSS-Dienste von ostfriesische-nachrichten.de unter folgenden Voraussetzungen in ihre Webseite integrieren: 1. Die Meldungen müssen mit dem Hinweis "Quelle: on-online.de" gekennzeichnet werden. 2. Alle Links müssen sich in einem neuen Browser-Fenster öffnen (keine Frames). 3. Die Inhalte und Links dürfen nicht archiviert werden. Kommerzielle Anbieter und Einrichtungen dürfen die RSS-Angebot auf ihrer Seite nur nach schriftlicher Genehmigung seitens der Zeitungsgruppe Ostfriesland verwenden. Weiterhin behält sich die Ostfriesische Nachrichten GmbH vor, zu jeder Zeit den Inhalt und Umfang des RSS-Angebots zu verändern. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. |
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